Sprungziele

Kindergartenbetreuung

Ein Kind hat vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt Anspruch auf den Besuch einer Tageseinrichtung. Der Kindergarten ist die übliche Betreuungsform.

Leistungen

  • Kommunale Kindertageseinrichtung; Zahlung der Benutzungsgebühren / Elternbeiträge
  • Kommunale Kindertageseinrichtung; Erlass einer Benutzungsordnung
  • Kommunale Kindertageseinrichtung; Anmeldung
  • Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des BayernPortals.