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Immobilienmanagement

Für die Verwaltung aller landeseigenen Immobilien des Freistaats Bayern ist mit einigen Ausnahmen der kaufmännisch arbeitende Staatsbetrieb "Immobilien Freistaat Bayern" zuständig. Auch die Kommunen haben in der Regel eine Liegenschaftsverwaltung.

Lebenslagen

  • Allgemeines

    Informieren Sie sich über allgemeine Themen rund um das Immobilienmanagement der öffentlichen Verwaltung.

  • Bauen

    Nach einer Bedarfsplanung (z. B. Bedarf einer Turnhalle) und Durchführung eines Flächenmanagements (gegebenenfalls mit Begutachtung bestehender Bauten) kann ein Neubau in Frage kommen. Dabei ist auf die Finanzierung durch die Haushaltsplanung und gegebenenfalls den Erhalt von Fördermitteln zu achten.

  • Bewirtschaftung

    Die öffentliche Verwaltung bewirtschaftet eigene und gemietete Immobilien. Die Bewirtschaftung beinhaltet den laufenden Betrieb (Heizung, Strom, Wasser etc.) und Instandhaltungen. Dazu gehört auch, die Benutzung festzulegen.

  • Vermietung

    Zu den Aufgaben des Immobilienmanagements gehört auch die Vermietung von Immobilien der öffentlichen Verwaltung.

  • Verkauf

    Benötigt die öffentliche Verwaltung Immobilien nicht mehr, kann sie diese unter bestimmten Voraussetzungen verkaufen. Das Angebot reicht dabei von Einfamilienhäusern bis hin zu gewerblichen Objekten.

Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des BayernPortals.