Sprungziele

Verkauf

Benötigt die öffentliche Verwaltung Immobilien nicht mehr, kann sie diese unter bestimmten Voraussetzungen verkaufen. Das Angebot reicht dabei von Einfamilienhäusern bis hin zu gewerblichen Objekten.

Leistungen

  • Kommunale Grundstücksangelegenheiten; Informationen
  • Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des BayernPortals.