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Dienstag 08:00 - 12:00
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Donnerstag 08:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00
Freitag 08:00 - 12:00und nach Vereinbarung
Vorkaufsrecht der Gemeinde; Beantragung eines Negativzeugnisses
Bei Übertragungen von Grundstücken hat die Gemeinde in bestimmten Fällen ein Vorkaufsrecht. Wollen Sie ein Grundstück erwerben, benötigen Sie ein Negativzeugnis, damit das Eigentum im Grundbuch umgeschrieben werden kann.
Beschreibung
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Fristen
Kosten
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Freigabevermerk
Stand: 19.02.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
Verwaltungsgemeinschaft Maitenbeth
Rathaus Maitenbeth