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Montag 08:00 - 12:00
Dienstag 08:00 - 12:00
Mittwoch 08:00 - 12:00
Donnerstag 08:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00
Freitag 08:00 - 12:00und nach Vereinbarung
Grundsteuer; Erhalt des Grundsteuerbescheids und Zahlung an die Gemeinde
Die Gemeinden erheben zur Finanzierung ihrer Aufgaben von den Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern Grundsteuer. Die Gemeinde setzt die Grundsteuer anhand ihres Hebesatzes fest und versendet die Grundsteuerbescheide.
Beschreibung
Verfahrensablauf
Fristen
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Weiterführende Links
Freigabevermerk
Stand: 12.05.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (siehe BayernPortal)
Verwaltungsgemeinschaft Maitenbeth
Rathaus Maitenbeth