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Dienstag 08:00 - 12:00
Mittwoch 08:00 - 12:00
Donnerstag 08:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00
Freitag 08:00 - 12:00und nach Vereinbarung
Feuerbeschau; Durchführung
Die Feuerbeschau dient dazu, Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz, die durch Brände entstehen können, zu verhüten.
Beschreibung
Kosten
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
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Freigabevermerk
Stand: 06.06.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
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