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Montag 08:00 - 12:00
Dienstag 08:00 - 12:00
Mittwoch 08:00 - 12:00
Donnerstag 08:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00
Freitag 08:00 - 12:00und nach Vereinbarung
Amtliche Beglaubigung; Einholung bei der Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft
Als bürgernächste Stellen sind insbesondere die Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften grundsätzlich dazu befugt, Abschriften und Unterschriften amtlich zu beglaubigen.
Beschreibung
Besondere Hinweise
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
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Freigabevermerk
Stand: 07.07.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Verwaltungsgemeinschaft Maitenbeth
Rathaus Maitenbeth