Sprungziele

Abwasserentsorgung; Beantragung einer Befreiung oder Teilbefreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang

Der Anschluss- und Benutzungszwang für eine öffentliche Entwässerungseinrichtung gewährleistet eine ordnungsgemäße öffentliche Abwasserentsorgung.

Beschreibung
Rechtsbehelf
Hauptamt
Rathaus Maitenbeth

  • +49 8076 9166-20
  • Montag 08:00 - 12:00
    Dienstag 08:00 - 12:00
    Mittwoch 08:00 - 12:00
    Donnerstag 08:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00
    Freitag 08:00 - 12:00

    und nach Vereinbarung

Alle Leistungen