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Zahlung von Steuern, Abgaben und Gebühren

Unternehmen müssen Steuern (z. B. Umsatzsteuer, Gewerbesteuer), Abgaben und Gebühren (z. B. Verwaltungsgebühren, Abfallgebühren) zahlen. Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber haben Sie besondere Steuerpflichten.

Leistungen

  • Marktgebühren; Erhebung
  • Konzessionsabgabe; Zahlung
  • Gewerbesteuer; Erhalt des Bescheids über die Festsetzung
  • Kreis- und Gemeindekasse; Informationen über Kassengeschäfte
  • Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des BayernPortals.