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Statistik und Berichtspflichten

In verschiedenen Wirtschaftsbereichen fragen die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder bestimmte Unternehmensdaten ab. Unternehmen müssen Berichtspflichten erfüllen und bei statistischen Erhebungen mitwirken.

Lebenslagen

  • Bescheinigungen und Nachweise

    Für bestimmte Erhebungen müssen Sie möglicherweise Bescheinigungen und Nachweise erbringen.

  • Statistische Erhebungen und Meldepflichten

    Der Schwerpunkt Ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit bestimmt, an welchen statistischen Erhebungen Sie mitwirken müssen.

Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des BayernPortals.