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Ruhender Verkehr

Als ruhender Verkehr werden geparkte, haltende und nicht fahrbereite Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr bezeichnet. Informieren Sie sich z.B. über Parkausweise in Städten oder Parkerleichterungen.

Leistungen

  • Parkausweis für schwerbehinderte Menschen; Beantragung
  • Parkausweis für Handwerker, Handelsvertreter oder sozialen Dienst; Beantragung
  • Parkgebühren; Zahlung
  • Bewohnerparkausweis; Beantragung
  • Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des BayernPortals.