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Registrierung und Archivierung

Die zuständige Behörde registriert und bewahrt die Antragsunterlagen sowie die weiter in Verwaltungsverfahren entstehenden und hinzukommenden Dokumente auf. Archivwürdige Unterlagen werden dauerhaft in Archiven archiviert.

Leistungen

  • Heimatkundliche Schriften; Herausgabe
  • Kommunale Registraturarbeiten; Informationen
  • Kommunales Archiv; Beantragung der Nutzung von Archivgut
  • Kommunales Archiv; Informationen zur Archivpflege
  • Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des BayernPortals.