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Grundsteuer und Grunderwerbsteuer

Grundsteuer und Grunderwerbsteuer werden auf den Besitz und den Erwerb von Grundstücken erhoben.

Leistungen

  • Grundsteuer; Erhalt des Grundsteuerbescheids und Zahlung an die Gemeinde
  • Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des BayernPortals.