Einziehung Hutholzweg

Bekanntmachung

 

Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG)

hier: Absicht über die Einziehung eines Teilstückes des öffentlichen Feld- und Waldweges – Hutholzweg im Einfeld

 

 

Das nordwestlich gelegene Flurstück eines ehemaligen Weges auf der Fl. Nr. 439 Gemarkung Schleefeld (keine öffentliche Widmung vorhanden) sowie der westlich vom Gemeindeteil Steinweg gelegene Hutholzweg im Einfeld mit der Fl. Nr. 411, Gemarkung Schleefeld ist, aufgrund der Besitzverhältnisse der angrenzenden Grundstücke nicht mehr als Zufahrt für die landwirtschaftlichen Grundstücke nötig.

 

Die Wege können somit eingezogen werden.

 

Vor finaler Einziehung ist eine Dienstbarkeit für den Eigentümer der Fl. Nr. 389 nachzuweisen.  

 

Die Einziehungsabsicht muss gemäß Art. 8 Abs. 2 Satz 1 BayStrWG drei Monate vorher ortsüblich bekannt gemacht werden. Die Gemeinde Rechtmehring ist gem. Art. 58 Abs. 3 BayStrWG, Straßenbaubehörde für die einzuziehenden Wegeflächen und deshalb für die Bekanntgabe der Einziehung zuständig.

 

Die Absicht der Einziehung wird hiermit angekündigt.

 

Die Bekanntmachung hat den Zweck, allen Beteiligten die Möglichkeit zu geben, erforderlichenfalls ihre Rechte geltend zu machen und Einwendungen zu erheben. Die Beteiligten wurden gesondert unterrichtet.

 

Etwaige Einwendungen gegen die beabsichtigte Einziehung sollen spätestens bis 13.11.2023 zu den üblichen Dienstzeiten (Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Donnerstag von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr) schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsgemeinschaft Maitenbeth, Kirchplatz 9, 83558 Maitenbeth oder dem Bürgerbüro der Verwaltungsgemeinschaft Maitenbeth in Rechtmehring,

Korbiniansweg 3, 83562 Rechtmehring, vorgebracht werden.

 

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