Der Gemeinderat Rechtmehring hat in der Sitzung vom 10.01.2024 die Aufstellung der 14. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Rechtmehring beschlossen.
Der Entwurf des Flächennutzungsplanes und seine Begründung sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden bis 19.02.2024 im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft (Kirchplatz 9, 83558 Maitenbeth) öffentlich ausgelegt.
Stellungnahmen können während der Frist schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 27.03.2024 die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit behandelt. Der Entwurf des Flächennutzungsplanes vom 27.03.2024 und seine Begründung sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden bis 17.05.2024 im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft (Kirchplatz 9, 83558 Maitenbeth) öffentlich ausgelegt.
Stellungnahmen können während der Frist schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.
In der Sitzung vom 29.05.2024 wurden die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit behandelt.
Der Abwägungsbeschluss sowie die Ergebnismitteilung wurden abgeschlossen und der Feststellungsbeschluss gefasst.
Das Landratsamt Mühldorf hat die Änderung des Flächennutzungsplanes mit Bescheid vom 03.06.2024 genehmigt.
Die Genehmigung wurde am 26.06.2024 ortsüblich bekannt gemacht. Der Flächennutzungsplan ist damit wirksam.