Schöffenwahl 2023

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt.

Gesucht wird in unserer Gemeinde eine Person, die am Amtsgericht Mühldorf am Inn als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen gegen Erwachsene teilnimmt. Der Gemeinderat schlägt doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Schöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in Mühldorf am Inn in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffen.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 1.1.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Interessenten bewerben sich für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) bis zum Freitag, den 21. April 2023 in der Verwaltungsgemeinschaft Maitenbeth, Ansprechpartner Herr Eyner, Tel.: 08076 / 91 66 – 15, E-Mail.: poststelle@vg-maitenbeth.de.

Interessenten für das Amt eines Jugendschöffen richten ihre Bewerbung an die Jugendgerichtshilfe Mühldorf am Inn, Ansprechpartner Herr Dressnandt, Tel.: 08631 / 699 – 417, E-Mail: detlef.dressnandt@lra-mue.de.

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