Was erledige ich wo

Führerschein; Einreichung des Fahrerlaubnisantrages bei der Gemeinde

Sie können Ihren Führerscheinantrag auch bei Ihrer (Wohnsitz-)Gemeinde abgeben.

Beschreibung

In jedem Fall können Sie den Führerscheinantrag auch bei der Fahrerlaubnisbehörde (= Kreisverwaltungsbehörde) einreichen. Dies kann aber zu gewissen Verzögerungen führen, da die Kreisverwaltungsbehörde für die Antragsbearbeitung Informationen der Wohnsitzgemeinde benötigt.

Weiterführende Informationen zur Beantragung einer Fahrerlaubnis finden Sie unter "Verwandte Themen". Hier finden Sie u.a. Informationen über die benötigten Unterlagen und die Kosten.

Verwandte Leistungen


Stand: 24.10.2019

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Folgende Ansprechpartner sind zuständig:


NameTelefonnummerZimmerBemerkung
Markus Bauer 08076 499 Bürgerbüro Rechtmehring 
Elisabeth Schneiderbauer-Greil 08076 9166-12 EG 0.4 
 

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