Zum Inhalt, zur Navigation oder zur Startseite springen.
Gemeinde Maitenbeth | Online: https://www.maitenbeth.de//
Sie sind hier: Verwaltungsgemeinschaft > Verwaltungsgemeinschaft & Service > Verwaltung > Was erledige ich wo
Die Benutzung einer Sportanlage der Gemeinde bedarf der Erlaubnis.
Sportanlagen der Gemeinde, die nicht unmittelbar öffentlichen Schulen angeschlossen sind, verwaltet, betreibt und unterhält i.d.R. die Gemeinde. Die Benutzung dieser Sportstätten wird im Rahmen ihrer Widmung für Übungszwecke und Veranstaltungen auf Antrag vergeben. Die Anträge auf Benutzung von Sportanlagen müssen rechtzeitig eingereicht werden.
Die Benutzungserlaubnis berechtigt zur Benutzung der Sportanlage während der festgesetzten Zeiten für den zugelassenen Zweck unter bestimmten Bedingungen.
Die Nutzungsbedingungen und Gebührensätze werden i.d.R. in einer entsprechenden Satzung geregelt.
Die Anträge auf Benutzung von Sportanlagen müssen rechtzeitig eingereicht werden.
Für die Nutzung der Sportanlagen können Gebühren erhoben werden.
Name | Telefonnummer | Zimmer | Bemerkung |
---|---|---|---|
Markus Bauer | 08076 499 | Bürgerbüro Rechtmehring | |
Carmen Häusler | 08076 9166-11 | OG 1.6 |