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Gemeinde Maitenbeth | Online: https://www.maitenbeth.de//
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Wenn Sie eine Gaststätte, Diskothek etc. betreiben wollen, müssen Sie sich an die Vorschriften zur Sperrzeitregelung halten.
Nach § 18 Gaststättengesetz in Verbindung mit § 7 der Bayerischen Verordnung zur Ausführung des Gaststättengesetzes (BayGastV) beginnt die allgemeine Sperrzeit in Bayern um 5 Uhr und endet um 6 Uhr (sog. "Putzstunde"). In der Nacht zum 1. Januar ist die Sperrzeit aufgehoben.
Bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse kann die Sperrzeit durch gemeindliche Verordnung verlängert (d.h. der jeweilige Betrieb muss früher als 5 Uhr schließen), verkürzt oder aufgehoben werden (§ 8 Abs. 1 BayGastV). Unter den gleichen Voraussetzungen können die Gemeinden die Sperrzeit im Einzelfall auch für einzelne Betriebe verlängern oder ganz aufheben (§ 8 Abs. 2 BayGastV).
Die Sperrzeitregelung gilt in dieser Form seit dem 1. Januar 2005.
Name | Telefonnummer | Zimmer | Bemerkung |
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Elisabeth Schneiderbauer-Greil | 08076 9166-12 | EG 0.4 |