Ausgabe von FFP2 Masken - Pressemitteilung -

Ab sofort werden in den Gemeinden 5 Masken für bedürftige Bürgerinnen und Bürger kostenlos ausgegeben.

Bedürftig sind dabei grundsätzlich die Empfänger von Grundsicherungsleistungen (Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGBII, Grundsicherung im Alter und Erwerbsminderung nach dem SGBXII, Hilfe zum Lebensunterhalt, Kriegsopferfürsorge, Bezug nach AsylbLG) sowie Obdachlose und Nutzer von Tafeln.

Bedürftige Bürgerinnen und Bürger aus Maitenbeth können die Masken im Rathaus der Gemeinde Maitenbeth und

bedürftige Bürgerinnen und Bürger aus Rechtmehring können die Masken im Bürgerbüro Rechtmehring zu den üblichen

Öffnungszeiten abholen.

Wir bitten Sie zum Nachweis einen aktuellen Bescheid über den Bezug von Leistungen bei Abholung der Masken mitzubringen und vorzulegen.

Weitere Informationen finden Sie in der folgenden Pressemitteilung

 

 

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