Zu den Aufgaben einer Gemeinde zählt auch das Bestattungswesen.
Die Grabgebühr beträgt pro Grabstätte und Jahr für
Einzelgrabstätte 35,00 €
Einzelgrabstätte 50,00 € (bei Belegung lt. Friedhofsatzung § 14 Abs. 2)
Familiengrabstätte 50,00 €
Urnengrabstätte 35,00 €
Gemeinschaftsbaum 50,00 €
Leichenhausgebühren
für die Benutzung des Leichenhauses 51,00 €
für die Reinigung des Leichenhauses 34,00 €